Die Sicherheitsfachkraft hat die Aufgabe als Sicherheitsberater des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz zu fungieren. Sie ergänzen den Betriebsarzt, der von arbeitsmedizinischer Seite aus das gleiche Schutzziel verfolgt. Der Begriff Arbeitssicherheit umfasst in diesem Zusammenhang die Prävention von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten sowie die ergonomische Gestaltung des gesamten Arbeitsbereichs.

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sicherheitsfachkraft oder Sifa genannt, sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in § 6 festgelegt. In der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist dies in der DGUV Vorschrift 2 genau geregelt.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Regel Ingenieure, Meister oder Techniker, die über das notwendige sicherheitstechnische Know-how verfügen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer zu verschiedenen Themen der Arbeitssicherheit, deckt sicherheitstechnische Mängel auf, lässt diese beheben, führt Kontrollen durch und hilft bei Unterweisungen.

Auch der Betriebsarzt, der eine besondere arbeitsmedizinische Ausbildung hat, berät den Unternehmer rund um den Gesundheitsschutz und führt die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch.